KEK genehmigt Sky-Übernahme durch RTL

Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) hat in ihrer 291. Sitzung am 9. September 2025 keine Bedenken gegen die Übernahme von Sky Deutschland Fernsehen und NBC Universal Global Networks Deutschland durch die RTL Group geltend gemacht.

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Im Juni 2025 hatte die RTL Group die geplante Übernahme von Sky Deutschland bekannt gegeben. Mit Blick auf die Sicherung der Meinungsvielfalt wurde das Vorhaben nun von der KEK nun als unbedenklich erklärt. Die Transaktion ist damit einen wichtigen Schritt voran gekommen.

Die RTL-Gruppe übernimmt mittels der RTL Deutschland GmbH von der Comcast Corporation sämtliche Anteile der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG sowie der NBC Universal Global Networks Deutschland GmbH. Sky Deutschland ist ein auf Entertainment- und Sportinhalte spezialisierter Pay-TV- und Streaming-Anbieter (SVoD), der eine Vielzahl von eigenen Programmen veranstaltet und diese sowie Programme Dritter über die Sky-Plattformen anbietet. Das Programmangebot umfasst dabei Live-Sport, Serien, Filme, Kinderprogramm, Dokumentationen und Shows. Die Sky Deutschland hält zudem sämtliche Anteile der NBCU Deutschland, welche die Programme 13th Street, SYFY und Universal TV für den deutschen Markt veranstaltet.

Zu RTL Deutschland zählen die Programmveranstalter RTL Television GmbH, VOX Television GmbH, die n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH, die RTL DISNEY Fernsehen GmbH & Co. KG und die RTL 2 Fernsehen GmbH & Co. KG. RTL Deutschland ist ein alle Mediengattungen umfassendes Entertainment-Unternehmen. Die Aktivitäten erstrecken sich von klassischem Fernsehen und Streaming über Print und Digital sowie die Bereiche Radio und Podcast.

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23,2 Prozent Zuschaueranteil

Zusammen erreichten die den Unternehmen RTL Group/Bertelsmann sowie Sky Deutschland und NBCUniversal Deutschland zuzurechnenden Programme im maßgeblichen Zeitraum einen Zuschaueranteil in Höhe von insgesamt 23,2 Prozent. Die KEK erklärt in einer aktuellen Mitteilung, dass nach den Vorgaben des Medienstaatsvertrags von dem Zuschaueranteil insgesamt 5 Prozent Bonuspunkte abzuziehbar seien, weil im Rahmen des Programms RTL Television sowohl Regionalfensterprogramme als auch Sendezeiten für unabhängige Dritte ausgestrahlt würden. Danach verbliebe noch ein Zuschaueranteil in Höhe von 18,2 Prozent. Dies sei im Hinblick auf die Sicherung der Meinungsvielfalt unbedenklich, weil der Medienstaatsvertrag eine vorherrschende Meinungsmacht erst ab einem Zuschaueranteil von 30 Prozent im linearen Programm vermute.

Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts habe bei einem Zuschaueranteil von unter 20 Prozent zudem die Stellung auf dem Fernsehmarkt regelmäßig nur noch ein so geringes Gewicht, dass es auch unter Berücksichtigung von Aktivitäten auf verwandten medienrelevanten Märkten nicht mehr zur Annahme einer vorherrschenden Meinungsmacht ausreiche (BVerwG vom 29.01.2014 – BVerwG 6 C 2.136, Tz. 36). Somit könne die KEK Aspekte des Zusammenschlusses außerhalb der klassischen linearen Fernsehveranstaltung nicht in ihre Bewertung einbeziehen.

Drittgrößter SVoD-Streaming-Anbieter

Durch die Bündelung des Streaming-Angebots RTL+ und der Sky-Streamingdienste WOW und Sky Stream wird RTL Deutschland zum drittgrößten SVoD-Streaming-Anbieter in Deutschland hinter Netflix und Amazon Prime Video. Zudem erfolgt durch die Übernahme von Sky Deutschland durch RTL Deutschland eine Verbindung jeweils marktstarker Anbieter von Free-TV, Pay-TV und Streaming-Angeboten. Die breite Kombination von Ausspielwegen kann im Rahmen des Rechteeinkaufs und auch auf der Seite der Kundenbindung relevant sein. Der Fernsehwerbemarkt wird von den beiden Sendergruppen RTL Group und ProSiebenSat.1 beherrscht. Die Vermarktungsagenturen Seven.One Media (ProSiebenSat.1) und Ad Alliance (RTL) erzielten im Jahr 2024 zusammen einen Marktanteil im Brutto-Fernsehwerbemarkt in Höhe von 73 Prozent (siehe auch den kürzlich veröffentlichten 8. Konzentrationsbericht der KEK). Das Bundeskartellamt und das OLG Düsseldorf haben ein marktbeherrschendes Duopol der beiden Sendergruppen auf dem Markt für Fernsehwerbung festgestellt. Teil der nun angemeldeten Übernahme wird auch der Sky-Vermarkter Sky Media sein, womit die Stellung der RTL-Gruppe auf dem Fernsehwerbemarkt weiter verstärkt wird. Diese Aspekte liegen jedoch außerhalb des durch den Medienstaatsvertrag eröffneten Prüfrahmens der KEK.