SWR-Gremien kritisieren SWR-Staatsvertragsnovelle

Die SWR-Aufsichtsgremien äußern Bedenken zur SWR-Staatsvertragsnovelle und fordern mehr Regionalität sowie weniger politischen Einfluss.

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Vorsitzender SWR Rundfunkrat Dr. Engelbert Günster
Vorsitzender SWR Rundfunkrat Dr. Engelbert Günster ©SWR

Die Aufsichtsgremien des SWR haben ihre Stellungnahme zur SWR-Staatsvertragsnovelle eingereicht. Sie begrüßen die Reformvorschläge grundsätzlich, äußern jedoch Bedenken hinsichtlich der Regionalität und des zunehmenden politischen Einflusses.

Forderung nach stärkerer Regionalität

Engelbert Günster, Vorsitzender des Rundfunkrats, sieht einen Widerspruch zwischen dem Ziel der Stärkung der regionalen Verwurzelung des SWR und der geplanten Regelung, nur noch regionale Auseinanderschaltungen in den Landeshörfunkprogrammen zuzulassen. Er fordert deshalb eine konsequente Stärkung der Regionalität. Damit verbunden sei auch die Möglichkeit, die Menschen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz mit regionalen Nachrichten in allen Hörfunkprogrammen des SWR zu versorgen, so Günster. Dies entspreche dem demokratischen und integrierenden Kerngedanken des Staatsvertragsentwurfs.

Kritik an starren Vorgaben für den Verwaltungsrat

Vorsitzender SWR Verwaltungsrat Hans-Albert Stechl ©SWR

Hans-Albert Stechl, Vorsitzender des Verwaltungsrats, äußert Bedenken bezüglich der vorgesehenen Anforderungen an die Mitglieder des Verwaltungsrats. Der Entwurf der SWR-Staatsvertragsnovelle sieht vor, dass alle sieben vom Rundfunkrat gewählten Personen Sachverständige mit genau definierten Ausbildungen sein müssen. Stechl kritisiert: “Hierdurch wird dem Rundfunkrat die Möglichkeit genommen, eine geeignete Person in den Verwaltungsrat zu senden, die nach dem Staatsvertrag lediglich die falsche Ausbildung hat, jedoch die notwendige Erfahrung mitbringt.” Der Verwaltungsrat spricht sich daher für mehr Flexibilität bei der Besetzung des Verwaltungsrats aus.

Bedenken über zunehmenden politischen Einfluss

Beide Kontrollgremien kritisieren zudem den steigenden politischen Einfluss bei der Auswahl der Rundfunkratsmitglieder. Der zuständige Fachausschuss des jeweiligen Landtags entscheidet über die Mitglieder, die aus der Mitte der Gesellschaft benannt werden, und im Streitfall, wenn sich mehrere Entsendeorganisationen nicht einigen können. “Wieso hier der Landtag die ausschließliche Kompetenz haben soll, ist völlig unklar”, so Engelbert Günster. Er plädiert für eine unmittelbare Zuständigkeit der Gremien selbst, beispielsweise über einen entsprechenden Ausschuss.

Die Stellungnahme der SWR-Gremien wurde nach einer intensiven Diskussion in einer Sondersitzung von Rundfunkrat und Verwaltungsrat erarbeitet. Sie ist auf dem Beteiligungsportal veröffentlicht: https://beteiligungsportal-bw.de/swr-staatsvertrag.

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