Sportschau-Livestreams müssen nicht in den Dreistufen-Test

Der WDR-Rundfunkrat hat die ARD-Vorlage „Originäres Livestreaming bei sportschau.de“ auf Dreistufentestpflichtigkeit hin überprüft. Der Rundfunkrat war einstimmig der Ansicht, dass die Livestreaming-Angebote vom genehmigten Telemedienkonzept „sportschau.de“ gedeckt sind.

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Sportschau-Livestreams müssen nicht in den Dreistufen-Test

Damit kann dieses Angebot zunächst bis Ende 2014 verbreitet werden. Der Livestream von sportschau.de ist ein Gemeinschaftsangebot der ARD, das vom WDR verantwortet wird. Die ARD-Intendanten hatten auf Basis des bestehenden Telemedienkonzepts von sportschau.de den Einsatz von originärem Livestreaming bis Ende 2014 konkretisiert. Es handelt sich um ausschließlich im Internet verbreitetes journalistisch-redaktionell gestaltetes Bildmaterial von einzelnen Sportereignissen, das vor allem wegen der begrenzten technischen und programmlichen Kapazitäten des Fernsehens ansonsten ungenutzt bleiben muss. Dies betrifft Events wie beispielsweise

Olympische Spiele, die Leichathletik-WM, Sommer- und intersportereignisse, die Fußball-WM und den paralympischen Sport. Dabei werden nur ohnehin vorhandene Übertragungsrechte genutzt, für die es zudem kein Interesse anderer Anbieter an Sublizenzen gab.

Das ARD-Genehmigungsverfahren für neue und veränderte Gemeinschaftsangebote von Telemedien sieht eine derartige Vorprüfung vor, wie sie der WDR durchgeführt hat. Es geht darum, ob das vorgesehene Angebot durch das bestehende Telemedienkonzept abgedeckt ist oder ob ggf. ein neuer Drei-Stufen-Test durchgeführt werden muss. Kriterien dieser Vorprüfung sind vor allem, ob die inhaltliche Ausrichtung eines Telemedienangebots wesentlich verändert wurde, ob sich durch das verstärkte Livestreaming-Angebot möglicherweise die Zielgruppe wesentlich geändert hat und welche Kosten für das Angebot anfallen.

Dem WDR-Rundfunkrat wurde anschließend das Ergebnis dieser Vorprüfung durch den Intendanten zur Überprüfung vorgelegt. Kommt der Rundfunkrat zu einer anderen Einschätzung, kann er vom Intendanten die Einleitung eines Drei-Stufen-Test-Verfahrens verlangen. Der Rundfunkrat hat die Einschätzung der Vorprüfer nun bestätigt, Das heißt die Livestreamings von sportschau.de müssen keinen Dreistufen-Test durchlaufen.

Der einstimmige Beschluss des WDR-Rundfunkrats gilt zunächst für die Zeit bis Ende des Jahres 2014. „Der WDR-Rundfunkrat ist nach intensiven Beratungen zu dem Ergebnis gekommen, dass das beschriebene Angebot zum originären Livestreaming im Telemedienkonzept von sportschau.de angelegt ist und insofern lediglich eine Konkretisierung des abstrakter gefassten Telemedienkonzepts darstellt“, erklärte die WDR-Rundfunkratsvorsitzende Ruth Hieronymi (Foto).(9/13)

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