Brautmeier kritisiert BVG-Urteil zu regionaler Werbung

Der Vorsitzende der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten, Jürgen Brautmeier hat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Dezember in Leipzig zur Auseinanderschaltung der Werbung in Kabelnetzen mit Verwunderung aufgenommen.

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Brautmeier kritisiert BVG-Urteil zu regionaler Werbung

Nach diesem Urteil darf der private Fernsehsender ProSieben künftig auf einzelne Regionen zugeschnittene Werbespots senden. Das Gericht befand, dass es nicht gegen die Bestimmungen des Rundfunkrechts verstoße, wenn im Rahmen eines bundesweiten Fernsehprogramms Werbespots mit regional beschränktem Verbreitungsgebiet gesendet würden.

Im Kern ging es bei der Verhandlung in Leipzig um die Frage, ob eine Zulassung für ein Programm nur dessen redaktionelle Inhalte oder auch die Werbung umfasst. Die Verwaltungsrichter entschieden, Gegenstand der Lizenzierung seien nur die redaktionellen Programminhalte, weshalb eine regionale Auseinanderschaltung von Werbung nicht verboten sei.

Brautmeier vertritt dagegen die Ansicht, dass dieses Urteil in seinen Weiterungen dem Verfassungsverständnis und der ständigen Verwaltungspraxis der Medienanstalten widerspreche. „Wir warten auf die schriftliche Begründung des Urteils. Aus Sicht der Medienanstalten besteht aber kein Zweifel daran, dass Werbung Bestandteil des Programms ist und deshalb eine unterschiedliche Behandlung von Werbung und übrigem Programm in lizenzrechtlicher Hinsicht nicht richtig ist“, erklärte er. Sollte hier tatsächlich eine Lücke im Rundfunkstaatsvertrag bestehen, sehe er dringenden Klarstellungsbedarf durch die Bundesländer, so Brautmeier abschließend. (12/14)

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