Etappensieg für die Gema in Hamburg

Nur einen Tag nach dem Landgerichts-Urteil in München, bei dem die GEMA im Streit mit You Tube unterlegen war, errang die Verwertungsgesellschaft vor dem OLG mit der Klage bei Urheberrechtsverletzungen die Musikvideos auf YouTube sperren zu lassen, einen Etappensieg.

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Etappensieg für die Gema in Hamburg

War es in dem Schadenersatzprozess vor dem Landgericht München um die Klärung gegangen, ob die GEMA bei YouTube bei jedem Abruf von Musikvideos Gebühren erheben darf, beschäftigten sich die Richter des OLG in Hamburg mit der Frage, ob ein Plattformbetreiber wie YouTube haftet, wenn er bestimmten Kontrollen bei Musikvideos nicht nachkommt. Es geht darum, ob und in welcher Form, YouTube verhindern muss,, dass Internetnutzer geschützte Musikvideos hoch laden. Die Hamburger OLG Richter vertreten hierbei die Auffassung, dass die Plattformbetreiber nicht prinzipiell verpflichtet sind, die Inhalte zu überwachen oder selbst nach illegalen Uploads zu suchen. Doch sobald ein Hinweis erfolgt, dass eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, muss das Angebot gesperrt werden.

In Hamburg ist es bereits das zweite Berufungsverfahren vor dem OLG, das sich mit dem Thema Sperrung von Musikvideos beschäftigte und in beiden Fällen der Gema recht gab, die diese Urteile als Etappensiege begreifen wird. Während die beiden OLG-Urteile aus Hamburg nur noch vor dem Bundesgerichtshof in eine Berufungsverhandlung gehen können, hat die Gema in München die Möglichkeit seinen Schadenersatzanspruch gegen YouTube vor dem OLG München weiter zu verhandeln.

„Das Urteil des OLG zeigt, dass YouTube sich nicht der Verantwortung für Urheberrechtsverletzungen entziehen kann und die Kontrolle von Rechtsverletzungen nicht auf die Rechteinhaber abwälzen darf“, erklärte Harald Heker (Foto), Vorstandsvorsitzender der GEMA. Das Urteil sei ein wichtiges Signal für die rund 70.000 Mitglieder der GEMA, in deren Auftrag die Verwertungsgesellschaft für eine angemessene Vergütung kämpft. Das Urteil des OLG ist noch nicht rechtskräftig.

Die aktuellen Urteile in Hamburg und München tragen dazu bei, einige Fragen hinsichtlich der Urheberechtsverletzungen und etwaiger Schadenersatzansprüche zu klären. Da es aber keine letztinstanzlichen Rechtssprechungen sind, geht der nun schon seit Jahren währende Streit zwischen der Gema und YouTube weiter und die Prozesse  in Hamburg wie auch in München womöglich noch in die nächste Runde. (7/15)

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