Kabel Deutschland mit WDR-Klage gescheitert

Bei den Klagen gegen die öffentlich-rechtlichen Sender wegen der Kabeleinspeisegebühren hat Kabel Deutschland eine erste Niederlage erlitten. Das Landgericht Köln wies die Klage gegen den WDR als größtenteils unzulässig und unbegründet ab.

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Kabel Deutschland mit WDR-Klage gescheitert

Kabel Deutschland klagt ebenso wie der zweite große Kabelnetzbetreiber Unitymedia Kabel BW gegen die öffentlich-rechtlichen Sender und will so erzwingen, dass sie weiterhin für die Einspeisung ihrer Programme in die Kabelnetze zahlen.

ARD, ZDF und ARTE hatten bisher 60 Mio. Euro jährlich gezahlt, aber zum Ende des Jahres 2012 gekündigt. Die Netzbetreiber sind gesetzlich zur Einspeisung verpflichtet. Die Kabelanbieter sehen in der Verpflichtung, die öffentlich-rechtlichen Sender zu übertragen, auch die umgekehrte Verpflichtung, dass diese dafür zahlen. Das Kölner Landgericht sah die Klage gegen den WDR jedoch zum einen als unzulässig an. Kabel Deutschland könne nicht gegen die einzelne Rundfunkanstalt klagen, da der Vertrag mit allen ARD-Anstalten gemeinsam geschlossen worden sei. Außerdem stellte das Gericht fest, dass die Kündigung des Vertrags wirksam sei. Ein Missbrauch der Marktmacht liege ebenfalls nicht vor. (3/13)