Tele Columbus plant Kapitalerhöhung

Die Tele Columbus AG, will nach dem Erwerb der PrimaCom Holding GmbH offnbar weitere Firmenzukäufe stemmen und besorgt sich dafür die Mittel über eine Kapitalerhöhung.

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Tele Columbus plant Kapitalerhöhung

Die Ausgabe weiterer Aktien mit einem erwarteten Emissionserlös in Höhe von 240 Mio. Euro  soll auf einer außerordentlichen Hauptversammlung am 14. September 2015 beschlossen werden.  „Die Kapitalerhöhung schafft für die Gesellschaft die Möglichkeiten, ihr qualitatives Wachstum in Europas attraktivstem Kabelmarkt weiter erfolgreich fortzusetzen und ihre Position als Nummer 3 im deutschen Kabelmarkt noch weiter auszubauen”, erklärt Ronny Verhelst (Foto), Vorstandsvorsitzender der Tele Columbus AG. „Wir sind zuversichtlich, diese zusätzlichen Möglichkeiten wertsteigernd für das Unternehmen und seine Aktionäre nutzen zu können.“

Eine Finanzierung weiterer maßgeblicher Zukäufe wäre ohne die vorgeschlagene Kapitalerhöhung auf Basis der aktuellen Finanzierungsstruktur der Gesellschaft derzeit nicht möglich. Der Gesellschaft steht zwar ein genehmigtes Kapital zur Verfügung; dieses soll jedoch primär zur Rückführung einer Brückenfinanzierung verwendet werden, die Teil der Akquisitionsfinanzierung für primacom ist und am 15. Dezember 2015 zur Rückzahlung fällig wird. Das genehmigte Kapital würde daher allenfalls teilweise für die Finanzierung weiterer Akquisitionen oder zur Reduzierung der Verschuldung zur Verfügung stehen.

Sofern sich die Möglichkeit zu weiteren Zukäufen zeitnah ergibt, können die Einnahmen aus der Kapitalerhöhung unmittelbar zur Zahlung des Kaufpreises verwendet werden. Ansonsten können die Mittel vorgehalten oder dazu verwendet werden, bestehende Darlehen zurückzuführen, um so den Verschuldungsgrad der Gesellschaft zu reduzieren und dadurch die Aufnahme von neuem Fremdkapital zur Finanzierung von Akquisitionen zu einem späteren Zeitpunkt zu ermöglichen.

Den Aktionären der Tele Columbus AG soll das Bezugsrecht eingeräumt werden. Der Bezugspreis, zu dem die Aktionäre die neuen Aktien zeichnen können, wird erst unmittelbar vor der Durchführung der Kapitalerhöhung anhand der dann aktuellen Marktsituation, des aktuellen Börsenkurses und eines im Vergleich mit anderen Bezugsrechtskapitalerhöhungen angemessenen Abschlags gegenüber dem Börsenkurs festgelegt. Die maximale Zahl der neuen Aktien wird die bereits bestehende Aktienzahl nicht übersteigen. (8/15)