USA öffnet Tür für bevorzugten Datenverkehr im Netz

In den USA deutet sich eine Öffnung für kostenpflichtige Überholspur im Netz an. Wie die New York Times am 23. April berichtete, sollen nach einem Vorschlag der Regulierungsbehörde Federal Communication Commission (FCC) die Regeln des Internetverkehrs modifiziert werden.

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USA öffnet Tür für bevorzugten Datenverkehr im Netz

Telekommunikations-Dienstleister wie Comcast oder Verizon dürfen dann Online-Anbieter wie Disney, Netflix oder Google für die schnelle Datenverbindung zur Distribution ihrer Bewegtbildinhalte zur Kasse bitten. Das heißt die Videostreamer müssten für die reibungslose Distribution ihrer Filme im Netz zahlen. Für die New York Times hat die amerikanische Regulierungsbehörde mit ihrem Vorschlag eine Kehrtwende vollzogen, denn bisher hatte es die FCC stets abgelehnt an dem Prinzip der Netzneutralität zu rütteln. Vor drei Monaten hatte allerdings ein US-Bundesgericht entschieden, dass die Behörde nicht genügend Rechte besitze, Netzneutralität für Breitband-Anschlüsse durchzusetzen. Insofern wird der jetzige Vorschlag der FCC als ein Kompromiss gewertet.

In einem Bericht der Süddeutschen Zeitung heißt es, dass indes auch Einschränkungen vorgesehen seien. So sollen Netz-Provider zwar Geld verlangen, aber keine Exklusiv-Verträge mit einzelnen Online-Anbietern abschließen dürfen. Wenn ein Videoanbieter Geld für eine schnelle Leitung bezahlt, muss der Telekommunikationsdienstleister auch Konkurrenten ein „wirtschaftlich vernünftiges“ Angebot unterbreiten. Dass der Terminus „wirtschaftlich vernünftig“ dehnbar ist, könnte in der Praxis Probleme bereiten.

Von Blockaden oder Drosselungen ist bei der US-Regulierungsbehörde nicht die Rede. Allerdings wirft der jetzige Plan die Frage auf, ob die Bevorzugung bestimmter Dienste in der Praxis nicht eine sinkende Qualität für den Rest zur Folge hat. Und natürlich dürfte es den Großkonzernen leichter fallen als den kleinen Start-up-Firmen , für den schnellen Datenverkehr zu zahlen.

Zur Erinnerung sei hier angemerkt, dass in Europa noch in diesem Jahr sich eine durchaus vergleichbare Entwicklung abzeichnet. Der federführende Industrieausschuss ITRE im Europaparlament hatte am 18. März in Brüssel für den Entwurf einer Verordnung zum digitalen Binnenmarkt gestimmt, der ausdrücklich die Einrichtung von Spezialdiensten in höherer Qualität vorsieht und damit die Tür zum Zweiklassen-Internet aufgestoßen. Die endgültige Entscheidung fällt dann im neu gewählten Europa Parlament. (4/14)

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