Einheitliche EU-Regelung für verwaiste Werke

Die Produzentenallianz begrüßt den EU-Vorstoß, die Nutzung verwaister Werke zu regeln und fordert eine einheitliche Norm innerhalb der EU. Die Produzenten nehmen Stellung zu einem ersten Richtlinienvorschlag der EU-Kommission.

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Als verwaiste Werke gelten beispielsweise Bücher, Texte oder Filme, die zwar noch urheberrechtlich geschützt sind, deren Autoren aber nicht bekannt sind oder nicht gefunden werden können. Nach geltendem Recht können diese verwaisten Werke nicht genutzt werden, was auch dazu führt, dass diese in Bibliotheken nicht digitalisiert und online zugänglich gemacht werden können.

Die Allianz Deutscher Produzenten begrüßt die Initiative der Kommission, die Nutzung solcher verwaisten Werke innerhalb der EU regeln zu wollen, kritisiert aber auch den vorlegten ersten Entwurf als „insgesamt noch nicht ausgereift“, dieser bedürfe in wesentlichen Punkten „der Präzisierung, Klarstellung und Ergänzung“.

Die Produzenten fordern eine EU weit einheitliche Regelung und dass die Ausgestaltung wesentlicher Regelungsbereiche nicht den einzelnen Mitgliedsstaaten überlassen werden.
So müssten EU weit die gleichen strengen Vorraussetzungen gelten, nach denen Werke als verwaist qualifiziert werden können und deren Nutzung soll „unbedingt stets vergütungspflichtig sein“. Die Sicherstellung einer angemessenen Vergütung kann und sollte über Verwertungsgesellschaften erfolgen. Bei filmischen Werken fordert die Produzentenallianz, dass der Begriff des Rechteinhabers auch die Leistungsschutzrechte des Filmproduzenten umfasst. (12/11)

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