Nebenkostenprivileg-Studie offenbart Wandel in TV-Empfang

Eine neue Studie der AGF zeigt, dass die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs den TV-Empfang in Deutschland verändern könnte.

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AGF-Studie zum Nebenkostenprivileg
Neue Studie zum Nebenkostenprivileg ©AGF

Im Auftrag der AGF Videoforschung hat Kantar eine Studie zu den Auswirkungen der Abschaffung des Nebenkostenprivilegs durchgeführt. Diese Änderung, die im Rahmen der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes beschlossen wurde, besagt, dass Kabelgebühren in Mietverträgen nicht mehr als Nebenkosten abgerechnet werden dürfen. Die Übergangsfrist endet am 30. Juni 2024.

Von dieser Gesetzesänderung sind rund 6,6 Millionen Haushalte in Deutschland betroffen. Diese Haushalte nutzen weder Satellit noch Terrestrik für den Fernsehempfang und haben bisher ihre Kabelgebühren über die Nebenkosten abgerechnet. Interessanterweise haben sich bisher nur 14,0 Prozent der Befragten aus diesen Haushalten mit der Neuregelung beschäftigt. Rund 36 Prozent planen, beim Kabel zu bleiben, während rund 40 Prozent einen Wechsel des Empfangsweges in Erwägung ziehen.

Wegfall des Nebenkostenprivilegs: Mögliche Auswirkungen auf den TV-Empfang

Kerstin Niederauer-Kopf, Vorsitzende der Geschäftsführung der AGF Videoforschung, äußerte sich zu den möglichen Auswirkungen: „Im Wegfall des Nebenkostenprivilegs liegt eine große Chance für unterschiedliche Distributoren und Angebote, die bereits im Markt etabliert sind. Daneben muss berücksichtigt werden, dass die Anzahl und die Nutzung der Smart TVs in den letzten Jahren deutlich gestiegen ist, so dass wir mit Spannung darauf schauen, wie sich auch die sogenannten ‚Cord-Cutter‘ entwickeln werden – potenziell sind 6,6 Millionen Haushalte in den nächsten Monaten empfänglich für neue Angebote.“

Zunahme der Internet- und Streamingnutzung

Die Studie zeigt auch, dass die Internetnutzung inzwischen einen Höchstwert von 90,6 Prozent erreicht hat. Besonders auffallend ist der Anstieg der Nutzung von Smart TVs und PCs/Laptops für den Internetzugang. Bei den Smart TVs stieg die Nutzung von 59,5 Prozent auf 61,5 Prozent, während sie bei PCs/Laptops von 72,3 Prozent auf 74,8 Prozent anwuchs. Auch die Nutzung des Internets auf Smartphones bleibt mit 84,5 Prozent hoch.

Was die Nutzung von Videoangeboten angeht, so bevorzugen die meisten Nutzer von Streamingdiensten wie Netflix, Amazon Prime Video und Disney+ weiterhin den sogenannten Big Screen. Nachrichten und kurze Clips werden hingegen meist auf dem Smartphone konsumiert.

Niederauer-Kopf kommentiert die Nutzungstrends: „Je mehr sich Zuschauende im Lean-back-Modus befinden, umso größer ist der bevorzugte Screen – für die Videoangebote der Sender gilt dies ebenso wie für Streamingplattformen. Für Long-Form-Content macht man es sich gern vor dem großen TV-Bildschirm auf der Couch gemütlich, während für die schnelle Information zwischendurch, an der Bushaltestelle oder in der Pause, das Smartphone der perfekte Begleiter ist.“

Streamingnutzung bleibt stabil

Nach einem deutlichen Anstieg der Streamingnutzung von der Frühjahrswelle 2022 zur Frühjahrswelle 2023 bleibt der Wert mit aktuell 68,4 Prozent gegenüber 68,2 Prozent nahezu stabil.

Mittlerweile nutzen Menschen aller Altersgruppen Streaming-Angebote: 89,3 Prozent aller 14- bis 29-Jährigen haben in den letzten vier Wochen ein Online-Video-Angebot der TV-Sender oder Streaming genutzt, bei den 30- bis 49-Jährigen sind es 88,2 Prozent, bei den 50- bis 64-Jährigen 76,5 Prozent und bei den über 65-Jährigen immerhin noch 44,5 Prozent. In der Herbstwelle 2023 gibt erstmals mehr als die Hälfte der Befragten an, ein kostenpflichtiges VoD-Angebot genutzt zu haben.


*Methoden-Steckbrief

Für die Plattformstudie befragt das Marktforschungsinstitut Kantar im Auftrag der AGF Videoforschung seit 2011 zweimal im Jahr pro Welle ca. 2.500 Teilnehmer aus der deutschsprachigen Bevölkerung ab 14 Jahren in TV-Haushalten. Die Studie wird in den Haushalten der Befragten durchgeführt. Neben einem ausführlichen Interview zu Soziodemographie, Online- und Streamingnutzung, Ausstattung der TV-Geräte und empfangbaren Programmen werden die Angaben überdies durch Begutachtung der Geräte und Einschaltung von Programmen validiert.