Österreichs Medienbehörde KommAustria wies diese Beschwere als unzulässig zurück. Die ORF-Redakteure könnten laut den ORF-Statuten zwar Regeln für die Mitwirkung an personellen und sachlichen Entscheidungen geltend machen, inhaltliche Mitentscheidungsrechte aber haben sie nicht, begründete KommAustria ihre Entscheidung.
Die ORF-Redakteure sahen in der Bestellung eine Verletzung der ORF-Richtlinien sowie des Redakteursstatuts und forderten von der KommAustria die Aufhebung der entsprechenden Organisationsentscheidung. ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz, Thomas Prantner und Vertreter des ORF-Stiftungsrats hatten die Kritik des ORF-Redakteursrats zurückgewiesen. Mit den rechtlichen Schritten gegen das eigene Haus gehe der Redakteursrat zu weit und denunziere einzelne Mitarbeiter sowie den ORF selbst, hieß es aus den ORF-Führungsebenen. Der ORF-Redakteursrat hat nun die Möglichkeit, gegen den KommAusstria-Bescheid noch beim Bundeskommunikationssenat Berufung zu erheben. (8/12)