Stattdessen werden nur noch Anwendungen aus „Rundfunk“ und „Professionelle drahtlose Produktion“ separat benannt. Sennheiser informiert Über aktuelle Veränderungen bei der Frequenzvergabe informiert Sennheiser auf der Website www.sennheiser.de/ddready
Die VVnömL (Verwaltungsvorschriften für Frequenzzuteilungen im nichtöffentlichen mobilen Landfunk) vom 17. Juli 2014 besagen, dass alle Nutzer professioneller drahtloser Produktionsmittel, also beispielsweise professionelle Verleiher und Bands sowie Theater und Rundfunkanstalten, ab sofort nicht mehr nur feste Einzelfrequenzen zugeteilt bekommen können, sondern in den Frequenzbereichen von 470 bis 608 MHz und 614 bis 790 MHz auch Frequenzbereiche beantragen können. Die bisherige Begrenzung für die Nutzergruppe „Professionelle drahtlose Produktion“ auf den Frequenzbereich 710 bis 790 MHz entfällt.
Im Jahr 2010 hatte die Bundesnetzagentur alle professionellen Anwender in drei Nutzergruppen eingeteilt. Diese Einteilung wird ab sofort aufgehoben. Aktuell werden nur noch Anwendungen aus „Rundfunk“ und „Professionelle drahtlose Produktion“ separat benannt und demselben Frequenzbereich (470 bis 608 MHz und 614 bis 790 MHz) zugewiesen. Für nicht-professionelle Anwender, die in den Bereichen der so genannten „Mittenlücke“ (823 bis 832 MHz), im so genannten ISM-Band (863 bis 865 MHz) oder im Bereich von 1785 bis 1805 MHz arbeiten, ändert sich nichts.
„Durch die zusätzlich nutzbaren Frequenzbereiche unterhalb von 710 MHz steht professionellen Nutzern von drahtlosen Mikrofonen und Wireless Monitoring ein breiteres Frequenzspektrum zur Verfügung. Dies bedeutet im Alltag mehr Flexibilität aber auch mehr Frequenz-Koordination vor Ort. Als führender Audiospezialist informieren wir alle Anwender auf unserem ‚DD ready‘-Portal umfassend über die neuesten Entwicklungen“, sagt Dr. Jürgen Wulf, Sales Director Professional Business bei der Sennheiser Vertrieb und Service GmbH [&] Co. KG. (8/14)