30 Verbände und Organisationen der Filmwirtschaft appellieren an Bundesregierung und Bundestag, das Mediendienste-Investitionsverpflichtungs-Gesetz (MedienInvestVG) zügig zu verabschieden. In ihrem gemeinsamen Aufruf vom 4. November 2026 warnen sie vor weiteren Abschwächungen des politischen Kompromisses und drängen darauf, den vorgesehenen Start zum Jahresbeginn zu ermöglichen. Zu den Unterzeichnern gehören die Produktionsallianz, PROG Producers of Germany, die Deutsche Filmakademie, die AG DOK, ver.di FilmUnion und der Verband Technischer Betriebe für Film und Fernsehen (VTFF).
Der Appell fällt in eine erneute Verzögerung des parlamentarischen Verfahrens: Der Ausschuss für Kultur und Medien hatte den Gesetzentwurf zunächst für seine Sitzung an diesem Tag vorgesehen, ihn mit einer Änderungsmitteilung jedoch von der Tagesordnung genommen.
Die Unterzeichner erinnern an die Einigung der Bundesregierung Anfang 2026, die die deutsche Filmindustrie trotz erheblicher Zugeständnisse unterstützt habe. „Regierung und Abgeordnete haben für den mit ihrer Hilfe gefundenen Kompromiss ihr Wort gegeben. Wir erwarten, dass sie dazu stehen und jetzt für Verlässlichkeit sorgen“, heißt es in dem Aufruf. Einen weiteren Aufschub sehen sie als Nachteil für deutsche Unternehmen, weil dadurch notwendige Investitionen verzögert würden.
MedienInvestVG als Grundlage für Branchenvereinbarungen
Der Gesetzentwurf soll Streamingdienste und Fernsehveranstalter mit eigenen Abrufangeboten zu Investitionen in europäische audiovisuelle Werke verpflichten. Vorgesehen ist eine Basisquote von acht Prozent der maßgeblichen jährlichen Nettoumsätze, ergänzt um Vorgaben etwa für deutschsprachige Inhalte und unabhängige Produzenten. Wer mindestens zwölf Prozent investiert, soll von bestimmten Detailregelungen abweichen können.
Die Unterzeichner unterstützen das Ziel, auf Grundlage des Gesetzes Branchenvereinbarungen über Investitionsregeln zu schließen. Die Öffnungsklausel sei bereits ein wesentlicher Bestandteil des politischen Kompromisses. Voraussetzung für Verhandlungen auf Augenhöhe bleibe aus ihrer Sicht aber ein belastbarer gesetzlicher Rahmen: Weitere Ausnahmen würden den Anreiz für Auftraggeber verringern, sich überhaupt auf solche Vereinbarungen einzulassen. „Für gelungene Branchenvereinbarungen sind robuste gesetzliche Regeln essenziell“, betonen die Organisationen.
Rechte an Produktionen sollen beim Mittelstand bleiben
Neben zusätzlichen Investitionen geht es den Unterzeichnern um die wirtschaftliche Stellung unabhängiger Produktionsunternehmen. Sie fordern, die Regelungen zu Rechterückfall und Rechterückbehalt zu erhalten, damit die Unternehmen an der weiteren Verwertung ihrer Werke teilhaben können. „Die Wertschöpfung unserer Branche liegt in den Rechten an den geschaffenen Werken“, heißt es im Appell.
Die Organisationen verbinden ihre Forderungen mit der Lage des filmwirtschaftlichen Mittelstands und der nach ihren Angaben mehr als 150.000 Beschäftigten. Regierung und Abgeordnete müssten nun die Voraussetzungen für ein Inkrafttreten am 1. Januar 2027 schaffen. Der vorliegende Entwurf nennt diesen Termin als frühestmöglichen Beginn; wirksam werden soll das Gesetz am Tag nach seiner Verkündung.