Die bisherigen Vertragsstrukturen wurden dabei für künftige Abschlüsse den veränderten Nutzungs-Bedingungen in der digitalen Welt angepasst, teilt der VDD mit. In sogenannten Korbmodellen könnten die Rechte der Autoren für die Nutzung in den ZDF-Programmen und Onlineangeboten über einen bestimmten Zeitraum pauschal abgegolten werden. Parallel stehe weiter das bisherige Wiederholungshonorar –Modell zur Verfügung. Hierfür sei zwar eine Erhöhung des Grundhonorars vereinbart worden, mit Blick auf das veränderte, diversifizierte Nutzungsverhalten der Zuschauer aber sind die Wiederholungshonorarsätze halbiert worden. Wie der VDD weiter mitteilt, werden in allen Vertragsmodellen die Autoren in Zukunft zusätzlich an allen Erlösen der kommerziellen Verwertung (Auslandsverkäufe, DVD, VoD, Internet, etc) beteiligt, so dass die Einbußen bei den Wiederholungen kompensiert werden können.
Der Vorstand des VDD wertet die getroffene Vereinbarung als Erfolg, da die ausgehandelten Regelungen den grassierenden „Unterbietungs-Wettbewerb“ in der Branche Einhalt gebieten können. Und besondere Drehbücher können - nach wie vor - auch besser honoriert werden.Die Mitgliederversammlung des VDD hat der Vereinbarung mit gro-ßer Mehrheit zugestimmt. (8/12)