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Einreichung für den Dokumentarfilm-Oscar

Die Academy of Motion Picture Arts and Sciences gibt die Eineichbedingungen und –fristen für den 86. Dokumentarfilm-OSCAR bekannt.

Einreichung für den Dokumentarfilm-Oscar
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Für Dokumentarfilme werden zwei Oscars vergeben, einmal für den Bereich kurze dokumentarische Dokumentarfilme bis zu 40 Minuten sowie für die Langfilme. Die Einreichfrist für die langen Produktionen (Documentary Feature) geht bis zum 23. September 2013, für die Kurzfilme bis zum 3. September 2013.

Internationale Dokumentarfilme können sich ausschließlich über eine Kinoauswertung in den USA für die Teilnahme qualifizieren und müssen ihre Welturaufführung im Rahmen einer öffentlichen Kinoaufführung nachweisen. Eingereichte Filme dürfen nicht älter als zwei Jahre alt sein und müssen in englischer Sprache gedreht oder englisch untertitelt sein und die Vorführformate 35 mm, 70 mm oder DCP aufweisen. Regularien und ausführliche Anmeldeformulare stehen unter http://www.oscars.org/awards/academyawards/rules/86/rule11.html

Die Filme für die Kategorie Documentary Short Subject  müssen innerhalb von zwei Jahren nach ihrer Fertigstellung im Zeitraum zwischen dem 01.01.2013 und dem 31.12.2013 eine Woche lang jeweils zwischen 12:00 Uhr und 22:00 Uhr in mindestens einer täglichen Vorführung und gegen Entgelt in einem Kino im Großraum Los Angeles oder Großraum New York gelaufen und professionell beworben worden sein.

Regularien und ausführliche Anmeldeformulare stehen unter http://www.oscars.org/awards/academyawards/rules/86/rule11a.html zur Verfügung. (5/13)

Eckhard Eckstein

Eckhard Eckstein

Erfahrener Fachjournalist und langjähriger Chefredakteur der Zeitschrift MEDIEN BULLETIN. Themenschwerpunkte sind Medienpolitik und Rundfunktechnologie.

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