Filmdienstleister wenden sich an Bundeskartellamt

Die Allianz Unabhängiger Filmdienstleister (AUF) lässt keine Gelegenheit aus, um auf die Wettbewerbsverzerrungen durch Tochterfirmen von ARD und ZDF im Markt der Filmdienstleistungen hinzuweisen. Ein in Auftrag gegebenes Kartellrechtsgutachten bestätigt diese Beobachtungen jetzt.

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Filmdienstleister wenden sich an Bundeskartellamt

Wie die AUF bekräftigt, hat sich die wirtschaftliche Lage der unabhängigen Filmdienstleister in den vergangenen Jahre kontinuierlich verschlechtert. Moniert werden schwindende Marktanteile sowie ein massiver Preisverfall als „das Resultat von Bevorzugung und intransparenter Vergabepraxis und Niedrigpreispolitik der kommerziellen Dienstleistungstöchter von ARD & ZDF“. Zudem bestehe der Verdacht auf rechtswidrige Absprachen innerhalb des öffentlich-rechtlichen Systems, so die Allianz.

Um die Rechtmäßigkeit dieser Marktsituation einzuschätzen, hat der Verband den Kartellrechtler Prof. Rupprecht Podszun von der Universität Bayreuth gebeten, die Dienstleistungs-Aktivitäten der ARD & ZDF-Töchter, beispielsweise der Bavaria Film GmbH, unter kartellrechtlichen Aspekten zu prüfen. Er kommt zu dem Schluss, dass gravierende Indizien für Kartellrechtsverstöße, sowie Wettbewerbsbehinderungen und –verzerrungen vorliegen. Die AUF hat das Gutachten dem Bundeskartellamt vorgelegt.

Der Kartellrechtsexperte stellt fest, dass die Anstalten und ihre Tochterunternehmen auf den relevanten Märkten marktbeherrschend oder marktmächtig sind. Die nicht marktkonform kalkulierten Preise der sendereigenen Gesellschaften werden als Referenzpreise für die Vergabe von Aufträgen an unabhängige Unternehmen herangezogen. Insbesondere bei TV-Aufträgen werden sendereigene Dienstleistungsunternehmen bevorzugt, dies entzieht dem Wettbewerb erhebliche Teile des Marktes. Diese und andere Praktiken sind als missbräuchliche Behinderung des Wettbewerbs und als unzulässige Absprachen anzusehen. Sie führen dazu, so heißt es im Gutachten, „dass letztlich staatlich abgesicherte Unternehmen expandieren, während private Unternehmen aus dem Markt gedrängt werden. Das Wettbewerbsprinzip, das die Effizienz und Innovationskraft der dynamischen Filmbranche garantiert, wird damit ein Stück weit von öffentlich-rechtlichen Anstalten außer Kraft gesetzt.“

In einem nächsten Schritt wird sich die AUF mit einem offenen Brief an die Sender-Verantwortlichen wenden, um mit konstruktiven Vorschlägen ein Umdenken der Senderpolitik zu fordern. (9/15)

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