ARD legt Finanzplanung für 2025 bis 2028 vor

Die Landesrundfunkanstalten der ARD haben der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) am 27. April 2023 ihre Finanzplanung für die Jahre 2025 bis 2028 übermittelt. Diese Finanzplanung ist Ausgangspunkt des gesetzlich geregelten Verfahrens und bildet die Grundlage für den 24. KEF-Bericht.

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ARD legt Finanzplanung für 2025 bis 2028 vor

Mit der Anmeldung zum 24. Bericht setzt die ARD ihre Sparanstrengungen sowohl in der laufenden als auch in der kommenden Beitragsperiode fort. Für Programm-, Personal- und Sachaufwendungen sieht die Anmeldung jährliche Steigerungsraten zwischen 2,16 und 2,71 Prozent vor. Die Steigerungen liegen damit unterhalb der aktuellen Inflationsrate. Seit vielen Jahren gleicht die ARD Preissteigerungen weitgehend durch Einsparungen aus, für den Zeitraum 2009 bis 2022 hat die ARD eine durchschnittliche Steigerung von 0,8 Prozent pro Jahr angemeldet.

Bis 2028: Personalabbau und digitales Entwicklungsprojekt

Die ARD erfüllt die von der KEF vorgegebene Personalabbauquote und wird ihren Personalbestand weiter reduzieren. Seit 1992 haben die ARD-Landesrundfunkanstalten bereits über 20 Prozent oder mehr als 5.000 Stellen abgebaut.

Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten stellen prognostizierte Beitragsmehrerträge aus der laufenden Beitragsperiode in das Eigenkapital ein. Diese wirken sich mindernd auf den Finanzbedarf in der kommenden Beitragsperiode ab 2025 aus.

“Im Rahmen des gesetzlich geregelten Verfahrens melden wir sehr maßvoll den kommenden Finanzierungsbedarf an”, so Kai Gniffke, Vorsitzender der ARD. “Wir wollen gerade in einer digitalisierten Welt nah bei den Menschen in den Regionen sein und gemeinsam den Blick in die Welt richten. Dafür müssen wir in exzellenten Journalismus und hervorragende Technologie investieren.” Die ARD schichtet dafür Mittel vom Linearen ins Digitale um, spart durch Synergien in Technik, Verwaltung und Programm ein und meldet ein bis 2028 befristetes digitales Entwicklungsprojekt an. Dieses umfasst Investitionen im technischen Bereich, während programmliche Aufwendungen von der ARD aus dem Bestand finanziert werden. Damit legt die ARD die Basis für ein werteorientiertes Netzwerk, das den gesellschaftlichen Diskurs fördert und sich stark macht gegen Desinformation.

Antragstellung erster Verfahrensschritt

Die Abgabe der Anmeldung ist nur der erste Schritt im gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren und lässt noch keine Rückschlüsse auf eine Beitragsanpassung zu. Die KEF wird die angemeldeten Finanzplanungen von ARD, ZDF, Deutschlandradio und ARTE prüfen und den aus ihrer Sicht angemessenen Finanzbedarf des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ermitteln. Die Ergebnisse und Empfehlungen wird die KEF mit dem 24. Bericht voraussichtlich Anfang 2024 vorlegen. Anschließend werden sich die Parlamente der 16 Bundesländer als zuständige Gesetzgeber damit befassen. Der Rundfunkbeitrag beträgt seit August 2021 monatlich 18,36 Euro, davon erhält die ARD 12,78 Euro.

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