Blick über den Tag hinaus

Obwohl die digitale Revolution längst stattgefunden und den nationalen wie den globalen Medienmarkt drastisch verändert hat, ist die deutsche Medienordnung an der Leitlinie der ursprünglichen verfassungsrechtlichen Regulierung aus dem Jahr 1961 hängen geblieben. Dr. Hans Hege, Direktor der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) hatte bereits 2009 eine neue, konvergente Medienordnung gefordert. Aber braucht man die wirklich – und wofür? MEDIEN BULLETIN hat aktuell noch einmal nachgehakt.

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Blick über den Tag hinaus

Nach Maßstäben des rasanten digitalen Entwicklungstempos betrachtet ist es nun schon eine Ewigkeit her, als mabb-Direktor Dr. Hans Hege anlässlich der IFA 2009 im Rahmen der Initiative „Media-Club de Rome“ ziemlich forsch eine neue Medienordnung forderte (MEDIEN BULLETIN 11/2009). Da war gerade die Piraten-Partei als hippes Zeitphänomen modern. Statt vieler Aufsichtsgremien solle es nur noch eine einzige Aufsicht nach dem britischen Vorbild Ofcom geben, die die Konvergenz in der digitalen Welt bei Medien, Internet und Mobilfunk ganzheitlich berücksichtigt. Es solle dabei eine Art Internetminister etabliert werden, so der Appell.

Bei den Politikern, an die sich diese Botschaft wenden sollte, stieß sie auf taube Ohren. Kein Wunder, würden sie doch auf diese Weise vor allem auch ihren großen Einfluss auf ARD/ZDF verlieren, als Mitglieder in deren Gremien wie als Gesetzgeber, die scheinbar pausenlos über neue Rundfunkänderungsstaatsverträge für den öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunk diskutieren. Wobei allerdings realistisch konstatiert werden muss, dass natürlich wirtschaftliche, bildungs-, gesundheitspolitische oder Umwelt-Themen wie die erneuerbare Energie für die Bevölkerung eine wesentlich höhere Relevanz haben als das abstrakte Thema Medien. Das wird von Medienkonsumenten eher in die Unterhaltungsschublade gesteckt, wo es um Stars und Sternchen und Glamour geht, auch wenn die Medienbranche selber ganz andere Probleme hat und nur noch manchmal nach außen marketingmäßig den Glamour aufrechterhält.

Doch Hege bleibt bei der Forderung nach einer neuen Medienordnung: „Wenn sich die Leistungsfähigkeit der Prozessoren und der Speicher alle 18 Monate verdoppelt, und auch die Bandbreite der Übertragungswege entsprechend steigt, wenn audiovisuelle Inhalte auf vielen Plattformen des Internet übertragen und auf vielen Bildschirmen dargestellt werden können, wird die bisherige Sonderrolle des Rundfunks nicht mehr zu begründen sein“, ist er überzeugt.
Sonderrolle Rundfunk? Tatsächlich war in der Zeit, als das Bundesverfassungsgericht erst die „Staatsferne“ des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, später das Nebeneinander von öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk als ein duales System geregelt hat, noch nicht vorstellbar, dass die Rundfunktechnik der Massenmedien Fernsehen und Radio einmal in ihrer Distributionsrelevanz der Informationstechnologie eines Internets untergeordnet sein könnte.

„Die Medienwelt“, so Hege, „ist heute eine ganz andere, als in den rückblickend sehr einfachen Zeiten der Entwicklung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, als es neben einer von den Alliierten geprägten Presselandschaft um die Verteilung weniger knapper Ressourcen ging“, sprich: der Verteilung von analogen Antennenfrequenzen. Auf die Idee, die Verteilung von Papier an Verleger zu regulieren, war im Laufe des Wirtschaftswunders in den 50er Jahren des letzten Jahrhunderts keiner gekommen. Es galt und es gilt die Pressefreiheit verbunden mit dem marktwirtschaftlichen Wettbewerb. Unvorstellbar war damals ebenso, dass die Presse, die man heute Print-Medien nennt, in ihren Geschäftsmodellen einmal massiv vom Internet bedroht werden könnte. Heute ist ein riesiger Teil ihrer Finanzierungsquelle „Werbeeinnahmen“ insbesondere für Tageszeitungen drastisch minimiert, zu Gunsten von Internetportalen, die nichts mit Information und Meinungsvielfalt zu tun haben, sondern mit dem Verkauf von Produkten.
Qualitätstageszeitungen werden sicher immer teurer werden, und sich mehr und mehr an ein ausgesuchtes Elite-Klientel wie zum Beispiel Politiker wenden. Gleichzeitig sind nun aber auch viele Zeitungsgroßverleger mit multimedialen bis audiovisuellen Angeboten im Internet aktiv, und bieten gerade der jüngeren Generation und all denen, die es sich leisten wollen, Informationen über Apps an, die mobil empfangen werden können.

Apple und Google werden nicht erfasst

Fakt ist, dass nicht mehr das Bundesverfassungsgericht oder der Gesetzgeber heute reguliert, was Mediennutzer in Deutschland im Internetzeitalter an Informationen empfangen, sondern beispielsweise Big Player wie die Suchmaschine Google, ihr Tochterunternehmen YouTube, das neuartiges TV vertreibt oder das Unternehmen Apple, das kontrolliert, welche Applikationen (Apps) zur Verfügung gestellt werden. „Eine Konzentrationskontrolle“, so folgert Hege, „die auf herkömmliches Fernsehen ausgerichtet ist, und neue Stellungen wie die von Apple und Google gar nicht zu erfassen geeignet ist, wird ihre Aufgaben so wenig erreichen wie eine Haushaltsabgabe, die nur dem herkömmlichen öffentlich-rechtlichen Rundfunk zugute kommt“.

Dass die Gebührenreform, die – falls sie von den Parlamenten der Bundesländer durchgewinkt wird – in eine Haushaltsabgabe münden soll, die allein dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu Gute kommt, wurmt Hege. Lieber hätte er es gesehen, wenn mit dem neuen Finanzierungsmodell auch Inhalte von privaten Anbietern gefördert würden, „die es rein kostenmäßig betrachtet schwer haben“. Ebenso moniert Hege, dass das wichtige Thema „Netzneutralität“, das im Zusammenhang mit Google und Apple diskutiert wird, und künftig „für die Medien eine zentrale Bedeutung“ einnehmen werde, „nur in die Schublade des Telekommunikationsrechts“ abgeschoben wird. Dabei sei das Thema Netzneutralität „auch für die Medienordnung wichtig“.

Regulierte und Unregulierte Welt

Gerade weil beim hybriden Fernsehen die unregulierte Welt des Internets mit der regulierten TV-Welt zusammenfällt, lasse sich „an den hybriden Geräten am leichtesten illustrieren, warum wir eine übergreifende Medienordnung brauchen“, erklärt Hege. Dem Nutzer sei es „egal, auf welchem Weg ein Inhalt zu ihm kommt“. Zwar unterscheiden sich die Bildschirme in der Größe und der Nutzung. „Dahinter stehen aber immer das Internet und die Informationstechnologie“, sagt Hege: „Das grundlegende Ziel bleibt, dem Nutzer die Kontrolle über seinen Bildschirm und seine Mediennutzung zu sichern, gegenüber vielfältigen Versuchen, von Programmveranstaltern, Netzbetreibern, Geräteherstellern und Plattformen wie Apple, Google und Facebook, diese Kontrolle zu übernehmen und darauf Geschäftsmodelle aufzubauen“.

Solange sich die Mediennutzung auf dem PC und die auf dem großen Bildschirm noch grundlegend unterschieden hätten, sei es noch kein Problem gewesen, dass auf dem TV Gerät der Bildschirm grundsätzlich nicht unterteilt werden darf, auch wenn es auf dem PC die Regel ist. „Wenn aber Inhalte über das Internet auf den großen Bildschirm kommen, können die Anforderungen des Jugend- und Verbraucherschutzes nicht davon abhängen, ob das Signal auf einem bisherigen Rundfunkweg kommt oder über das Internet, das sich auch noch einmal differenziert in die geschlossene Welt des IPTV und die offene des allgemeinen Internet“, analysiert Hege.

Andererseits: Tatsache ist, dass Fernsehen – und auch das Radio – trotz aller Computer-, Internet- und Smartphone-Euphorie in Sachen Information und Entertainment immer noch die beliebtesten Medien bei Jung und Alt geblieben sind. Auch wenn das Internet die einstige Notwendigkeit überflüssig gemacht hat, die Medienordnung allein an der technologischen Sonderrolle des Rundfunks festzumachen, nimmt Rundfunk als Massenmedium ja immer noch eine Sonderrolle zumindest im privaten und Freizeitleben der Medienkonsumenten ein. Warum dann also die alte Medienordnung ad acta legen? Hege meint, „der Auftrag des Bundesverfassungsgerichts zu einer positiven Medienordnung“ werde „nur noch in Teilbereichen wahrgenommen, insbesondere im öffentlich-rechtlichen Rundfunk und seiner Finanzierung“.

Die „öffentliche Verantwortung“ gehe aber weiter: „für die Funktion einer demokratischen Gesellschaft kommt es nicht nur auf die gebildeten Eliten an, die überproportional den öffentlichen-rechtlichen Rundfunk nutzen, sondern zum Beispiel. auch auf die Jugend, deren Medienwelt sich davon grundlegend unterscheidet“. Die damaligen „Ziele des Bundesverfassungsgerichts für Meinungsvielfalt zu sorgen“, seien „so aktuell wie damals“. „Die neue Herausforderung“ bestehe aber heute darin, „die Ziele in der globalisierten Welt des Internets umzusetzen“, auch so, dass neben Meinungsvielfalt „die öffentlichen Interessen an Jugendschutz, Verbraucher- und Datenschutz“ gewährleistet werden können.
Aber ist für all diese hehren Ziele akut eine neue Medienordnung notwendig? Oder wird es vielleicht so sein, – wir träumen mal – dass man am Ende des Digitalisierungsprozesses genau bei einer idealen Medienordnung an-gekommen sein wird, ohne traditionelle Wertvorstellungen des Bundesverfassungsgerichts, für die Hege ficht, wie das Kind mit dem Bade ausgeschüttet zu haben?.

Politische Mühlen mahlen langsam, zumal Politiker wie alle anderen an Macht und Einfluss orientierten Interessensgruppen, die sie, die Politiker, mit Lobbying zu beeinflussen gedenken, zum einen ihre eigenen Pfründe zu bewahren gedenken, zum anderen auch einem stetigen Lernprozess im erst langsam abflauenden Digitalgewitter ausgesetzt sind.

Rahmenpflöcke für neue Medienordnung

Immerhin wurden von Politikern aller Parteien wie auch von verantwortungsbewussten Medienmanagern mittlerweile ein paar Rahmenpflöcke identifiziert, die für eine künftige Medienordnung wesentlich sind. Zum Beispiel, wie das Urheberrecht, der Schutz des geistigen Eigentums im Internetzeitalter erhalten bleiben kann, der für die kreativen Kultur- und Medienschaffenden von existentieller Bedeutung ist, gleichzeitig mit der Einführung eines Leistungsschutzrechts die Rahmenbedingungen für Presseverleger verbessert werden und ihnen ein eigenes rechtliches Fundament zur Durchsetzung ihrer Rechte im Internet geboten wird, wie beispielsweise Kulturstaatsminister Bernd Neumann kürzlich formulierte. Es sind neue Formen der Konzentrationskontrolle für Medien notwendig, die nicht nur wirtschaftliche sondern auch kulturelle Belange im Zeitalter der Medienkonvergenz berücksichtigen, ist in verschiedenen Positionspapieren von Parteien so oder so nachzulesen. ARD/ZDF und VPRT haben sich sogar in einer ein bisschen ominösen Content-Allianz vereinigt, in der sie um „kulturelle Werte“ gemeinsam kämpfen wollen. Es gibt das Problem, wie die EU-Medienregulierungsideen mit den nationalen Interessen vereinbar sind. Die „Netzneutralität“, ein Problem, bei dem es darum geht, welche Inhalte die Medienkonsumenten über die Internettechnologie erhalten, ist auch nur auf internationaler Ebene zu klären.

Es gibt neuerdings einen Vorstoß, endlich einmal seitens des Bundesverfassungs-gerichts checken zu lassen, inwieweit die angebliche „Staatsferne“, die eigentlich bei ARD/ZDF verankert sein sollte, nicht doch durch die Art der Abgesandten in den einschlägigen Rundfunkratsgremien unterwandert wird. Das soll am Beispiel ZDF, wo Nikolaus Brender gegen den veröffentlichen Willen des ZDF-Intendanten den Hut nehmen musste, untersucht werden.

Es sind alles komplexe Themen, über die Dutzende, hunderte Dissertationen verfasst werden könnten, und zu denen es entsprechend viele, von verschiedenen Interessens-gruppen bestellte Gutachten von renommierten medienrechtlichen Professoren gibt. Auch die Frage, wie denn nun genau die Haushaltsabgabe für ARD/ZDF anstatt des Gebührenmodells verfahrensrechtlich – also pragmatisch – umgesetzt werden soll, ist noch längst nicht geklärt, was für einschlägige Juristen ein lukratives Geschäftsfeld ist. Wäre dann vielleicht doch eine ganz neue Medienordnung, die viel einfachere übersichtlichere Lösung?

Hege sagt zu seinem Vorstoß aus 2009: „Wir wollten den Anstoß zu einer Diskussion geben, die über das Flickwerk von Rundfunkänderungsstaatsverträgen hinausgeht. Wir brauchen eine Verständigung über die Ziele, die in einer grundlegend veränderten Medien- und Kommunikationswelt zu verfolgen sind, über die Mittel, mit denen sie erreicht werden können, und über die Organisation der Durchsetzung. Praktisch erleben wir einen Verfall des Einflusses der Länder gegenüber den Kartellbehörden und den europäischen Institutionen“. Er räumt ein, dass eine neue Medienordnung „nicht mit einem großen Wurf und kurzfristig gelingen“ kann, aber: „Wir brauchen den Blick über den Tag hinaus“, ist er überzeugt.
Erika Butzek
(MB 07/08_11)

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